AGB Handelsgeschäfte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsgeschäfte mit
Harmonic Sound GmbH & Co. KG
Sportplatzstraße 20 | 87448 Waltenhofen

1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen erfolgen nur unter Zugrundlegung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Angebot und Preis
Unser Angebot ist stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherungen und sonstigen Versandkosten ab Lager Waltenhofen.

3. Lieferung und Lieferzeit
Sollte uns aus einem von uns vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Besteller bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatz nur wegen unmittelbaren Schadens verlangen. Rücksendung gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.

4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei Verzug des Bestellers sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite (mind. 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gewährte Rabatte sind nur gültig innerhalb der gewährten Zahlungsziele. Eine Nachberechnung behalten wir uns vor. Ab einem Auftragsvolumen von 25.000 €, fordern wir entweder eine Bankbürgschaft oder die Zustellung eines beglaubigten Bankschecks in Höhe der Auftragssumme (inkl. eines Wertstellungsdatums in der Regel mit Termin Warenanlieferung). Der Bankscheck wird mit Warenzustellung fällig. Ausnahmen gelten ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung.

6. Mängel und Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muß die Rüge bis spätestens 14 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt
An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises, sowie alle unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so daß wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Bestellers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Besteller erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns alleine zusteht; die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Zuwiderhaltung des Bestellers bleibt im übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Bestellers ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Waltenhofen, Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich Kempten.

 

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